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| Organe der Aktiengesellschaft |
Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung und die Belegschaft gewählt und ist ein Arbeitnehmer der Aktiengesellschaft.
Der Vorstand wird gewählt (bestellt) durch den Aufsichtsrat und ist somit Angestellter der AG. |
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Aufgaben:
Geschäftsführung und Vertretung
Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Durchführung der Hauptversammlungsbeschlüsse
Regelmäßige Berichte an den Aufsichtsrat
Insolvenz- und Konkursanmeldung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Empfehlung zur Gewinnverwendung
Einschränkungen:
Er darf nicht gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied derselben Aktiengesellschaft sein.
Er hat ein Wettbewerbsverbot, d.h. er darf in keinem branchenähnlichen Betrieb zusätzlich tätig sein.
Wahl:
Der Vorstand wird gewählt (bestellt) durch den Aufsichtsrat und ist somit Angestellter der AG. |
| Aufsichtsrat (Überwachung) |
Aufgaben:
die Wahl, die Kontrolle und Abberufung des Vorstandes
die Prüfung des Jahresabschlusses, Lageberichts und die Empfehlung zur Verwendung des Bilanzgewinns durch den Vorstand
Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
Einschränkungen:
Überkreuzverflechtung, welche entsteht, wenn der Vorstand der Zocker AG gleichzeitig im Aufsichtsrat der Sparer AG sitzt und der Vorstand der Sparer AG im Aufsichtsrat der Zocker AG.
Das Mitglied des Aufsichtsrates darf nicht Vorstand in einem abhängigen Tochterunternehmen sein.
Das Mitglied des Aufsichtsrats darf nicht mehr als 10 Aufsichtsratssitze haben.
Wahl:
Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung gewählt und ist ein Arbeitnehmer der Aktiengesellschaft. |
| Hauptversammlung (Beschlussfassung) |
Aufgaben:
die Wahl der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Wahl des Abschlussprüfers
Satzungsänderungen...
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Mehr und genaueres zur Hauptversammlung ist unter Rechte des Aktionärs zu finden.
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